ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Die Warkgrupp Oostfreesland e. V. (im weiteren „Warkgrupp“ genannt) bietet den Teilnehmenden der 7. Deutschen
Gästeführertagung und der 30. Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e. V.
2024 in Leer die Möglichkeit zur Teilnahme an Führungen in Leer und der Region um Leer an. Die Angebote des
Rahmenprogramms finden als Vorprogramm am 29. Feb. 2024 und als Nachprogramm am 3. Mrz. 2024 statt und sind
ausschließlich durch angemeldete Tagungsteilnehmer oder Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des BVGD e. V.
buchbar.
Es gelten prinzipiell die zum Zeitpunkt der Führungen gültigen rechtlichen Vorschriften des Infektionsschutzes im
Bundesland Niedersachsen sowie der Stadt Leer und der am Programm beteiligten Orte.
Leistungsbeschreibung
Die Führungsangebote des Rahmenprogrammes werden über die Warkgrupp organisiert. Inhalt und Ablauf sind dem
Programm zu entnehmen.
Preise und Zahlungsweise
Die Preise der Angebote decken die anfallenden Kosten und Aufwandspauschalen. Die Warkgrupp hat keine
Gewinnerzielungsabsicht.
Die Zahlung der gebuchten Leistungen ist direkt mit der Buchung fällig, spätestens 10 Tage nach Buchung. Erst nach
Eingang der Zahlung und Bestätigung der Buchung durch die Warkgrupp ist die Buchung verbindlich. Sollte die
Buchung kurzfristig vor dem geplanten Termin stattfinden, ist der Rechnungsbetrag in jedem Fall vor der Führung zu
zahlen.
Wartezeit, Ausfall
Die Führungen finden zu den angegebenen Zeiten statt. Bei einer Verspätung des Gastes kann durch die Gruppe nicht
gewartet werden. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die Warkgrupp, um
ggf. ein späteres Hinzukommen zur Gruppe zu ermöglichen. Sie erhalten für den Tag der Führung eine
Notfalltelefonnummer.
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls oder einer Absage der Führung durch die Warkgrupp (z. B. spontane Erkrankung
des Guides), wird der gezahlte Beitrag zu 100% rückerstattet. Bitte geben Sie für Notfälle Ihre Mobiltelefonnummer
an.
Rücktritt – Stornierungsbedingungen
Der Kunde kann von einer bestellten Führung zurücktreten, indem der Rücktritt der Warkgrupp in Textform mitgeteilt
wird. Bei ausgebuchten Touren, wird durch die Warkgrupp versucht, die Tickets an Nachrücker weiterzugeben. In
dem Fall entstehen keine Stornierungsgebühren. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Stornierungsfristen wie folgt:
Stornierungsfristen Führungen in Leer
- bis 10 Tage vor der Führung: kostenfrei
- ab 7 Tage vor der Führung: 50%
- ab 2 Tage vor der Führung: 100%
Stornierungsfristen für die Bustouren am 29.02. und 03.03.2024
(das gilt auch für die Bustransfers zum Schloss Evenburg) - bis 30 Tage vor der Bustour: 20%
- ab 29 Tage vor der Bustour: 30%
- ab 10 Tage vor der Bustour: 90%
- ab 2 Tage vor der Bustour: 100%
Die Warkgrupp kann von der bestellten Führung zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt,
insbesondere durch Hochwasserereignisse und amtlicher Unwetterwarnung gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich
wird. Der Gästeführer kann unter denselben Voraussetzungen die Tour auch ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung
des Kunden wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
Einschränkungen
Der Kunde sowie der Gästeführer nehmen zur Kenntnis, dass zu bestimmten Zeiten Sehenswürdigkeiten nicht zu
besichtigen sind oder die Führung in ihrem Ablauf gestört werden kann, beispielsweise durch Großveranstaltungen mit
Straßensperren. Der Gästeführer bietet in derartigen Fällen Alternativen an, die in seinem Ermessen liegen.
Die Teilnehmenden sind darüber informiert, dass im Rahmen der 7. Deutschen Gästeführertagung Berichterstattungen
mit Ton- und Bildaufnahmen des Gästeführenden und der Teilnehmenden erfolgen. Ton- und Bildmitschnitte durch
die Teilnehmenden und Tonaufnahme des Führungsinhaltes sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Gästeführer
erlaubt.
Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Gästeführers auf keine Weise vervielfältigt werden.
Gruppengröße
Die Teilnehmerzahlen für die einzelnen Führungsangebote sind beschränkt. Die konkreten Zahlen finden Sie im
Rahmenprogramm. Ebenso ist die Durchführung der Touren abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese
nicht erreicht werden, wird im gegenseitigen Einvernehmen nach einem Alternativangebot gesucht. Wenn auch dieses
nicht zustande kommt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Führung und es wird keine Zahlung fällig.
Haftung
Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell
begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Teilnahmebetrages. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht vom Gästeführer übernommen. Diese verbleibt bei den
Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten
Daten beim der Warkgrupp gespeichert und an die für die Führungen verantwortlichen Gästeführenden weitergegeben
werden.
Anerkennung der Vertragsbedingungen
Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen
Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach
Kenntnisnahme schriftlich widerspricht. Die Beweislast für den Widerspruch trägt der Kunde.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gästeführervertrag ist, soweit rechtlich
zulässig, Leer (Ostfriesland).
Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Kunde bucht ausschließlich unter Zugrundelegung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warkgrupp für
Buchungen im Rahmenprogramm der Deutschen Gästeführertagung 2024“.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die
Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Interesse der Parteien am nächsten kommt. Sollte dies
nicht möglich sein, treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.